| Zeitpunkt |
| Das Praxissemester wird i. d. R. im 6. Studiensemester absolviert. |
| Dauer |
| Das Praxissemester umfaßt zusammenhängend mind. 16 Wochen mit der im Unternehmen üblichen Wochenarbeitszeit und inklusive eines Urlaubsanspruchs von 2 Tagen pro Monat, sofern während des Praxissemesters Urlaub gewährt wird. Das Praxissemester kann maximal bis auf 27 Wochen (6 Monate) inklusive Urlaub verlängert werden. |
| Betreuung |
| Die Studierenden werden während des Praxissemesters durch eine/n Hochschullehrer/in betreut. |
| Vertrag |
| Für die Dauer des Praxissemesters wird ein Vertrag zwischen dem Studierenden, dem Unternehmen/der Institution und der Hochschule geschlossen (Mustervertrag siehe Organisation Praxissemester). |
| Tätigkeitsbereich |
Die Studierenden sollen in einem festen Tätigkeitsfeld oder Projekt eingesetzt werden. Gegenstand des Praxissemesters kann z. B. die Mitwirkung an folgenden Problemstellungen sein:
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| Zeugnis |
| Nach Abschluss des Praxissemesters stellt das Unternehmen/die Institution dem Studierenden ein Zeugnis aus. |
| Bericht |
| Der Studierende verfasst einen Praxissemesterbericht, der vom Unternehmen/der Institution gegengezeichnen wird. |
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